Religion ist Privatsache!


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26.10.2013 13:55

Pastafari-Führerschein

Arrrgh! "Aller guten Dinge sind drei."

Nach 2 gescheiterten Versuchen (siehe auch: https://jungfraunudlnodl.webnode.at/news/erster-beitrag/), hat es im 3. Anlauf nun doch noch geklappt.

Nudelsieb vs. Piratentuch: Im heiligen Land Tirol sind beide Pastafari-Kopfbedeckungen auf Führerscheinfotos erlaubt!

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03.02.2012 20:00

Heiliger Führerschein

Hallo!

Ich bin Jungfrau Nudlnodl und glaube an das Fliegende Spaghettimonster.

Ich bin eine gute und gläubige Anhängerin der Kirche des FSM und trage sehr gerne meine religiöse Kopfbedeckung - ein wunderschön dekoriertes Nudelsieb!

Da ich nun auch so einen pastafarianischen Führerschein im Scheckkartenformat haben wollte (so wie meine Glaubensgenossen Niko Alm und Bruder Spaghettus), habe ich sofort den erforderlichen Antrag ausgefüllt.

Damit man den Führerschein beantragen kann, braucht man zudem ein aktuelles Foto.

Sofort habe ich mir die führerscheinrechtlichen Bestimmungen angeschaut. Ich weiß also, dass Kopfbedeckungen grundsätzlich nicht erlaubt sind! Ausnahme: religiöse Gründe!

Wunderbar! Da ich ja eine bekennende Pastafari-Anhängerin bin und aus religiösen Gründen ein wunderschön dekoriertes Nudelsieb trage, darf natürlich diese Kopfbedeckung auf dem Führerscheinfoto nicht fehlen!

Hier ist also das aktuelle Foto:

Also bin ich mit meinem neuen Führerscheinfoto und mit den erforderlichen Dokumenten zur Bezirkshauptmannschaft gefahren.

Die zuständige Sachbearbeiterin konnte zunächst gar nicht glauben, dass ich dieses Foto tatsächlich für meinen Führerschein verwenden möchte. 

Ich habe ihr aber mehrmals versichert, dass ich das ernst meine.

Weiters habe ich ihr meine religiösen Ansichten erklärt.

Schlussendlich hat sie dann etwas schmunzelnd meinen Führerscheinantrag inkl. Foto von mir, Foto von Niko Alm (als Musterbeispiel) und inkl. Informationen bzgl. KdFSM an ihren Chef weitergeleitet, der mir dann auch noch ein paar weitere Fragen gestellt hat. Anschließend hat er mir versichert, dass er meinen Antrag an seinen Chef weiterleiten wird.

 

Einige Tage später habe ich einen Brief von der Bezirkshauptmannschaft erhalten.

Was mag da wohl drinstehen? Vielleicht darf ich schon bald meinen neuen pastafarianischen Scheckkartenführerschein abholen?

Ganz neugierig habe ich den Brief geöffnet.

Oh!?! Ein Lichtbild-Verbesserungsauftrag!

Hier ist ein Auszug aus dem Schreiben:

Auszug aus dem Lichtbild-Verbesserungsauftrag.JPG (80 kB)

Mein Kopf ist also auf dem Lichtbild nicht vollständig abgebildet, da er durch das Nudelsieb bzw. durch die Nudeln teilweise verdeckt ist.

Ok! Kein Problem!

Ich behebe diesen Mangel und bringe das aktuelle Foto zur Bezirkshauptmannschaft.

Nun dürfte der Ausstellung meines pastafarianischen Scheckkartenführerscheins eigentlich nichts mehr im Wege stehen!

Ein paar Tage später habe ich dann einen weiteren Brief von der Bezirkshauptmannschaft erhalten.

 

Rasch habe ich den Brief geöffnet und den Betreff gelesen:

Antrag auf Ausstellung eines Führerscheinduplikates - Zurückweisung

Oje! Ein Zurückweisungsbescheid!

Etwas enttäuscht habe ich mir die 3 Seiten lange Begründung durchgelesen.

Auszug aus dem Zurückweisungsbescheid, Teil 1.JPG (55,6 kB)

Auszug aus dem Zurückweisungsbescheid, Teil 2.JPG (84,1 kB)

Auszug aus dem Zurückweisungsbescheid, Teil 3.JPG (79,6 kB)

Den Beamten in der Bezirkshauptmannschaft gefällt meine religiöse Kopfbedeckung offensichtlich nicht. Sie finden mein Lichtbild bzw. mein wunderschön dekoriertes Nudelsieb außergewöhnlich, auffällig und skurril.

Als gläubiger Pastafari fühle ich mich ja fast schon diskriminiert, da mein Foto als "Juxbild" bezeichnet wird.

Ich frage mich, wie auffällig und skurril ein Lichtbild mit religiöser Kopfbedeckung (egal ob Kopftuch oder Nudelsieb) sein darf, damit es in Österreich für den Führerschein zugelassen wird?

Liebend gerne würde ich an dieser Sache dranbleiben, doch leider muss ich jetzt ganz offen und ehrlich zugeben, dass mir dazu der Mut und auch die nötige Zeit fehlt.

Die von der Bezirkshauptmannschaft angedrohten unter Umständen möglichen Konsequenzen (wie z.B. Mutwillensstrafe, amtsärztliche Untersuchungen) schrecken mich ab, um noch weitere Schritte zu unternehmen.

Aber wer weiß?!

Vielleicht wird die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters ja irgendwann mal eine eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft (nur noch 42 Mitglieder werden benötigt!) oder sogar eine gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaft?!

Dann werde ich mit Sicherheit nochmals einen weiteren Versuch starten!

RAMEN!

PS: Hier kann man übrigens ganz einfach und kostenlos Mitglied der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters (Österreich) werden:

www.venganza.at

 

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